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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen des Kunden

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern des Hotels zur Beherbergung sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vom Hotel bestätigt wird.

2. Vertragsabschluß/ Überlassung an Dritte

2.1. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Hotels an den Gast zustande; Kunde und Hotel sind Vertragspartner.
2.2. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Die vereinbarte Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei denn, dies wird gesondert ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.

3.2. Umbestellungen (Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hotels) berechtigen das Hotel, abweichende Preise zu verlangen.

3.3. Rechnungen des Hotel sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

3.4. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.5. Der Kunde kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen.

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

4.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

4.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hotel gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzanspruche herleiten kann.


4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder niedriger Schaden entstanden ist. Etwaiger Schadenersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

5.1. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus anderwertiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an. Dabei steht es dem Hotel frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 85% eines vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.
5.2. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
5.3. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziff. 5.1. bis 5.2. entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hotel zu vertreten hat.

6. Rücktritt des Hotels

6.1. Wird eine vom Hotel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt..

6.2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unzumutbar machen; falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hotels zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden oder falls der Gast gegen Ziffer 2.2. dieser Bedingungen verstößt.

7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

7.1. Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
7.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftliche Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
7.3. Der Gast ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachten Sachen; Haftung des Hotels

8.1. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Veranstalter.
8.2. Ansonsten haftet das Hotel - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.